Dem durchlauchten, hochgebornen fursten und hern, hern ⌊Albrechten⌋, von Gots gnaden marggraff zu ⌊Brandenburg⌋, / in ⌊Prewssen⌋, zu ⌊Stetin⌋, ⌊Pomern⌋, / der ⌊Cassuben⌋ und ⌊Wenden⌋ hertzog, burggraff zu ⌊Normberg⌋ und furst zu ⌊Rugen⌋, / unserm hochgunstigen, lÿben hern und freundt /
Durchlauchter, hochgeborner furst, hochgunstiger, lÿber her und freunt. / Unser freuntliche, wÿllige dinst zuvoran. /
Wir haben Ewer Furstlichen Durchlaucht ⌊⌋ vor ein etzlichen abfelligen ⌊prÿsterr⌋, / der under uns und unserm vorfharn / ane wÿssenheÿtt, / das er ein solcher gewesen, / in unser stadt ⌊Ressel⌋ gesessen, / erhalthen, / dem wir gern, so vÿl uns zcymen wÿl, wolthen nachkomen. / Dÿweÿl wir aber ⌊im⌋ nicht auss unbyllichen ursachen unser ⌊landt⌋ vorbotten, / auch ihm zuvor uff nicht wenig thage seynne sachen und schulde auszurichten geleÿt gegebennn, / bÿt wir Ewer Furstliche Durchlaucht freuntlich, / wolde wider solch unser vorbot nicht sein, / das wir solchenn menschen, / den unsers geÿstlichen rechts ordnung nicht leÿden mag, / solthen in unsern landen, / uns zur kleÿnnikeÿt und schmach, freÿ und sicher lassen handlen und wandlen, / wie wir uns dan gentzlich zu Ewer Furstlichen Durchlaucht vorsehen / mit erbiethung, / das wir den, / welchn Ewer Furstliche Durchlaucht ⌊hertzigthumb⌋ vorbotten, / kein furdrung wollen thun, / auch dÿ beÿ den unsern nicht lassen vorhalthen, / dan Ewer Furstliche Durchlaucht vÿl freuntlich wilfericheit und dinst wirglich zuertzeÿgennn / sein wir alweg geflÿssenn. /
Datumm ⌊Heÿlsberg⌋, II Maii M D XXXIXten.
⌊Ioannes⌋, von Gots gnaden byschoff zu ⌊Ermelandt⌋