Letter #5243
Ioannes DANTISCUS to Albrecht I von Hohenzollern-AnsbachHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1540-05-31
received 1540-06-08 Manuscript sources:
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Dem durchlauchten, hochgebornen fu[rsten] und herren, hern Albrechten, von Gots g[nade]n marggraff zu Brandenburg, / in Preussen, zu Stettin, / Pomern, / d[er] [Cassu]ben und Wenden hertzog, / burg[graff] [zu] [Nu]rmberg und furst zu Rugen, / [unserm] hochgunstigen, lieben herren und freund[t] /
Durchlauchter, hochgeborner furst, hochgunstiger, lieber her und freundt. / Unsere freuntliche und vleiswillige dinste zuvoran. /
Wir haben Ewer Furstlichen Durchlaucht zwene brieffe, den XXV und XXVI dits monats datum zu Konigsberg, bei diesem botten gestrigs tages erhalten,/ in dem ersten uns Ewer Furstliche Durchlaucht uff unser schreiben, / unser cantzlei und eigner handt, antworten, / und dovor unnottig dancken, / so wir uns vil meher zuthun Ewer Furstlichen Durchlaucht schuldig erkennen. /
Was das ausschiffen belangt, / das Ewer Furstliche Durchlaucht kein korn habern etc. dis jar abzufuren, / es were dan aus Litten, / Lifflandt, / Samayten / ader Polen, / mit scheinlichem beweis angezeigt, / wil gestatten, / wolle wir Ewer Furstlichen Durchlaucht nicht bergen, / das dergleichen korn aus Polen in etlich hundert lasten, / wie wir bericht, / gen Elbing wirt gefurt, / derwegen die vom Elbing vormeinen, in so freÿ zu sein auszuschiffen, / wie den von Dantzk. / Es mussen sich aber des unser underthane von Braunsberg, / wie wirs mitt Ewer Furstlichen Durchlaucht vorlassen, / enthalten, / bissolange, das Ewer Furstliche Durchlaucht underthanen solche ausfure werde zugelassen, / welchs uns, / wie Ewer Furstlichen Durchlaucht schreiben mit bringen, / zu seiner zeit an zu kundigen nicht wirt vorbleiben, / und solchs mit danckbarheit annehmen. /
Das wir aber kein meldung gethan, was die koniglichen rethe neben uns in der vom Elbing ausschiffen gesynt, / ist derhalben gescheen, / das wir samptlich den edlen, ernvhesten hern dantzker castellan uf negst gehaltener tagefart gebethen, / mit Ewer Furstlichen Durchlaucht mundtlich und in die weite dorauss, / und nemlich was die schlissung des tieffs betrifft, / eher dan koniglicher maiestet, unserm aller gnedigisten herren, derhalben sol geschrieben werden, / mit Ewer Furstlichen Durchlaucht sich zubereden, / doruff wirs auch lassen beruehen. /
Wie sich aber Ewer Furstliche Durchlaucht entschuldigen, / das kein beladen schiff mit getreide von der Mymel ader andern Ewer Furstlichen Durchlaucht landes ortern sei abgelauffen, / geben wir Ewer Furstlichen Durchlaucht schreiben gentzlichen glauben, / und vil mehern also den, / die solchs haben angeben. / Es sal auch derwegen unser gemuet gen Ewer Furstliche Durchlaucht, wie die uns ermanet, / in dem kleinsten nicht gewandelt werden, / sondern in der bahn angefangener trewhertziger meynung / mit vleissigem willen und dinsten stet und fest sich halten unnd bleiben. Des sol sich Ewer Furstliche Durchlaucht, der gunst wir uns bevelhen, / gentzlich vorsehenn.
Datum Heilsberg, den letztenn tag Maÿ / M D XL.
Joannes, von Gots gnaden bischoff zu Ermelandt