Dem durchlauchten, hochgebornen fursten und herren, hern ⌊Albrechten⌋, von Gots gnaden marggraff zu ⌊Brandenburg⌋, / in ⌊Preussen⌋, zu ⌊Stettin⌋, ⌊Pommern⌋, / der ⌊Cassuben⌋ unnd ⌊Wenden⌋ hertzog, / burggraff zu ⌊Normberg⌋ und furst zu ⌊Rugen⌋, / unserm hochgunstigen, lieben herren und freunde
Durchlauchter, hochgeborner furst, hochgunstiger, lieber her und freundt. / Unsere freuntliche unnd vleiswillige dinste zuvoran. /
Wie wir negst Euer Furstlichen Durchlaucht ⌊⌋ von wegen der besichtigung des molbaues an unsern bodem / und uber die helffte der ⌊Passerien⌋ gelangend, / hab wir Euer Furstlichen Durchlaucht zu freuntlichem dinst und gefallen, / die dis mal mit wichtigern gescheften irer grentzen beladen, / mit unserm ⌊wirdigen capittel⌋ gehandelt, / und solch zusammen kommen nach Euer Furstlichen Durchlaucht beger vorlegt bis in die zukunftige faste, / in welcher solcher baw von beiden teiln uff bekueme zeit / sal den augen underworffen und besichtigt werden, / freuntlich in unserm unnd unsers wirdigen capittels nahmen dinstlich bittennde, / wolde uber angestelte zeit kein weitern vorzogk in dieser sachen lassen wachssen, / domit allenthalb lieb und einigkeit under Euer Furstlichen Durchlaucht und unsernn underthan muge erhalten werden. / Wie uns auch negst Euer Furstliche Durchlaucht freuntlich und nachbarlich warnende von wegen der mortborner ⌊⌋, / des wir uns gen Euer Furstliche Durchlaucht mit vleis bedancken, / hab wir solchs in unsern amptern, stedten und flecken idermenniglich lassen ankundigen, / uff solche bose leut und zeichen gut achtung zuhaben, / und so der etliche wurden uberkommen, / sal ane rath und mit wissen Euer Furstlichen Durchlaucht mit in von unsern ampt tregern nichts werden vorgenommen. / Dieweil aber Euer Furstliche Durchlaucht anzeigen, wie bis in dreyhundert dieser gotlosen menschen sein gerechtfertigt, so solt jo offenbar werden, / von was personenn solch erschrecklich mortbrennen wer zugericht. / Hat hirinne Euer Furstliche Durchlaucht etwan ein wissenschafft, / uns mit zuteÿlen gantz freuntlich bitten. / Wirt uns auch von des lesterlichen handels treybern was zukommen, / wolle wir Euer Furstlichen Durchlaucht, der wir von Gothe dem almechtigen alle seligheit wunschen und bitten, / vortraulicher weiss nicht vorhalten. /
Datum ⌊Heilsperg⌋, den XXVII Nouembris M D XL.
⌊Joannes⌋, von Gots gnaden bischoff zu ⌊Ermelandt⌋ /
qui in supra manu propria subscripsit