Letter #5255
Ioannes DANTISCUS to Albrecht I von Hohenzollern-AnsbachHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1541-03-26
received 1541-03-29 Manuscript sources:
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Dem durchlauchten, hochgebornen fursten und herren, hern Albrechten, von Gots gnaden marggraff zu Brandenburg, / in Preussen, / zu Stetin, Pomern, / der Cassuben und Wenden hertzog, / burggraff zu Normberg und furst zu Rugen, / unserm hochgunstigen, lyeben herren unnd freunde
Durchlauchtiger, hochgeborner furst, / hochgunstiger, lieber her und freundt. / Unsere freuntliche unnd vleis willige dinste zuvoran. /
Wir haben negst zwene brieffe, datum Konigsberg XXII / und diesen tag den dritten XXIIII dits monts von Ewer Furstlichen Durchlaucht erhalten, / und ist unnottig, / wie die ersten melden, / dancks gewest, / das wir den achtbarn, wolgelerten magistrum Johan Lomuller von Ewer Furstlichen Durchlaucht wegen / gerne gehort und gesehen, / weil wir im vil grossern Ewer Furstlichen Durchlaucht freuntlich zudienen uns schuldig wissen. / Es sein uns auch die zugeschickten zeitungen fast angenehme gewest, / dovor wir Ewer Furstlichen Durchlaucht mit sonderm vleis danckenn. / Wan uns dergleichen was zu kompt, / wolle wir auch Ewer Furstlichen Durchlaucht nicht vorhalten. / Was aber den mulbaw betrifft / von dem edlen, ernfesten Friderichen von der Olsnitz, Ewer Furstlichen Durchlaucht marschalk und radt, / vorgenommen, / den zubesichtigen weitere zeitt zuerstrecken / hab wirr unserm wirdigen capittel Ewer Furstlichen Durchlaucht meynung zugeschrieben. / Was wir uns undereynander des werden entschlissen, / wolle wir durch eygenen boten / mit den ersten lassen wissen, / dan Ewer Furstliche Durchlaucht so vil uns ummer muglich / wilferig zu sein, / soll an unserm vleis nichts mangeln. /
Datum Heilsberg, den XXVI Marcii MDXLI.
Ioannes, von Gots gnaden bischoff zu Ermelandt /
Qui supra manu propria subscripsit
Postscript:
Was das Lautenschlaers handel mit unsern underthanen und lieben getrewen, den ersamen burgermeister und rathman unser stadt Braunsberg, / angehet, / wirt Ewer Furstliche Durchlaucht aus bei gelegtem brieffe vornehmen /