Dem durchlauchten, hochgebornen fursten und herren, hern ⌊Albrechten⌋, von Gots gnaden marggraffen zu ⌊Brandenburg⌋, / in ⌊Preussen⌋, / zu ⌊Stetin⌋, / ⌊Pommern⌋, / der ⌊Cassuben⌋ und ⌊Wenden⌋ hertzogen, / burggraffen zu ⌊Normberg⌋ und fursten zu ⌊Rugen⌋, / unserm hochgunstigen, lieben herren und freunde /
Durchlauchter, hochgeborner furst, hochgunstiger, lieber her und freundt. / Unsere freuntliche unnd vleis willige dinste zuvoran. /
Wir habenn Ewer Furstlichen Durchlaucht zwei ⌊⌋, / datae den XVIII und XXX tag vorschinnes Octobris, / gestrigs tags entpfangen / und doraus gantz gerne vornommen, / das Ewer Furstliche Durchlaucht das jenige, / so wir derselbten aus sonderlichem, freuntlichem, willigen gemuet / neben etzlichenn zeittungen / und was dem meher anhengig, / durch den achtbarn und wolgelarten Ewer Furstlichen Durchlaucht rath und lieben getreuen magistrum ⌊Joannem Lohemuller⌋ / negst haben vormelden und anzeigenn lassen, / zu willen / und wol zu gefallen ist gewest / etc. und thuen uns vor die dorin mitgeteilten zeittungen freuntlich bedancken, / und wolten unbeschwert Ewer Furstlichen Durchlaucht mit solchen / gewechsselter weis vorgleichung gethan haben. / So ist itziger zeit bei uns dergleichen nichts. / Wirt uns aber hinfur was zukommen, / soll Ewer Furstliche Durchlaucht mit den ersten unvorhalten bleiben. /
Was belangt die vorgeschlagene commissarien in Ewer Furstlichen Durchlaucht sachen, / dorunter wir auch benumet solten sein, / ist uns von hofe dergestalt auch ⌊⌋ worden, / und weren demnach wol gneigt, uns in solchem unser vormuglichkeit nach / gebrauchen zulassen, / so wir anderst von wegen schwacheit unsers leibs, / dem / die naturliche deuung / und hend und fusse in vorsagung irer gebur / merglichen ablegen / zuthun vormochten, / domit wir uns nu bis in die zwen monat also befallen vormerckt, / das zubesorgen wir werden vorbas ferne reissen mussen nachbleiben lassen. /
Nichts weniger, so vil uns immer muglich / und Got durch sein gnad vorleihen will, / wollen wir in dem / und allem andern, / das Ewer Furstliche Durchlaucht zu nutz, / ehren, / wolfart / und allem guthen gereichen mag, / unvordrossen / und bestes vleisses ungespart befunden werden, / dan / Ewer Furstlichen / Durchlaucht (: die wir gotlichen gnaden lang gesundt zufristen und zuerhalten hiemit thun bevelhen :) vil freuntlickeit und wilferige dinste / unsers vormogens / zuertzeigen, / sein wir willig unnd erbottig. /
⌊Ioannes⌋, von Gottes gnadenn bischoff zu ⌊Ermelandt⌋ /
Ioannes episcopus Varmiensis subscripsit