Dem durchlauchten, hochgebornen fursten und herrenn, hern ⌊Albrechten⌋, von Gots gnaden marggraff zu ⌊Branndeburg⌋, in ⌊Preüssen⌋, / zu ⌊Stetin⌋, ⌊Pomern⌋, / der ⌊Cassuben⌋ und ⌊Wenden⌋ hertzog, burggraff zu ⌊Nurnberg⌋ und furst zu ⌊Rugen⌋, / unnserm hochgunstigen, liebenn hernn unnd freundt /
Durchlauchter, hochgeborner furst, hochgunnstiger, lieber her unnd freunndt. / Unnsere freuntliche und vleiswillige dienste zuvorann / etc.
Ewer Furstlichen Durchlaucht ⌊⌋, / neben den zeitungen und zuegeschickten abconterfeytung, / hab wir heutigs tags bey diesem boten erhaltenn, / derwegen wir vor solche gunnstige freuntlikeyt, / unns damit bewisen, / Ewer Furstlichen Durchlaucht mit hochem vleis thun danckenn, / dieselbte auch mit aller freuntlicher wilferung umb Ewer Furstliche Durchlaucht zuvordienen, / wo wir das ummer werden vormugen, / nicht wollen underlassenn. / Und dieweil wir diese zeit unsernn moler nicht bey unns habenn, / schicke wir die conterfeytungen, / wie sie zuvor eingemacht, / Ewer Furstlichen Durchlaucht mit hocher dannksagung wiederumb. / Die von ⌊Wolffsbütten⌋ hab wir zuvor abgemalet. / Umb die ander, des schlos vor ⌊Gent⌋, / do wir nicht unbekannt, wie in einem festen ort das gelegert, / wolle wir zu seiner zeit unns widerumb zuvorleyen Ewer Furstliche Durchlaucht bittenn, / der wir auch fast danncken, / das der unlust durch ⌊Hans Nimbschen⌋ zuegericht, / des olkaufs halbenn, ist hingelegt. / Von dem zuekunnfftigen ⌊reichstage der Cron⌋ / hab wir bissher keine gewisse wissenschafft. / Wir vorsehen unns aber teglich der widerkunnft unsers botens von koniglichem hove, / mit dem wir auch den ⌊reichstag⌋ betreffend geschriebenn. / Was unns der wiederumb wirt einbrengen / und bey im vorczeitungen, / der wir dissmhal, / die Ewer Furstliche Durchlaucht nicht zuvor wuste, / keine habenn, / allennthalbenn wordenn uberkomen, / wolle wir durch eigenen boten Ewer Furstlichen Durchlaucht mit den ersten nicht vorhalten etc. Das sich aber so genntzlich geneigt unnd gunstig im einganng Ewer Furstlichen Durchlaucht irs schreibenn / vonn wegenn unnser erlanngtenn von Gote dem almechtigen gesuntheit (dem wir lob ehre unnd dannck sagenn) erczeigenn, / thue wir derselbten aber und abermals uf das aller vleisigste danncken, / wiederumb Ewer Furstliche Durchlaucht von dem hochsten aller ding schepper / in langwiriger frischer gesuntheit / alle wolfart, / gluckselig wolghen / unnd zunemen / mit grundtlicher innigheit wunschen und bitten, / uns auch hiemit in der selbten Ewer Furstlichen Durchlaucht angefangne lieb unnd gunst vortraulich / befhelenn. /
⌊Joannes⌋, von Gotts gnaden bischoff zu ⌊Ermelandt⌋
qui supra manu propria subscripsit