Letter #5322
Ioannes DANTISCUS to Albrecht I von Hohenzollern-AnsbachHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1545-02-18
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Dem durchlauchtenn hochgebornen fursten und herren hern Albrechtenn vonn Gottes gnadenn marggraven zu Brandenburg inn Preussenn zu Stetin / Pomern der Cassubenn und Wenden hertzogk / burggraven zu Nurmberg unnd furst zu Rügenn unnserm hochgunstigenn liebenn herren unnd freunde
Durchlauchter hochgebornner furst / hochgunstiger lieber herr unnd freundt. / Unnsere freuntliche unnd vleisswillige diennste zuvorann. /
Es hatt unns der edel erenvheste herr Baltzar vonn Rabennsteinn unnser besunder alter bekanter freundt / den wir fast gernne bey unns gesehen Euer Furstliche Durchlaucht freuntlich shreibenn geanntwurt / damit uns die aus innerlicher gunst / mit vil gutts wunshung / unnd inn nhamenn der durchlauchtenn hochgebornen furstenn unnd hernn Albrechtenn marggraff tzw Brandennburgk etc. des jungenn hertzogenn inn Preussenn / unnd hertzogenn Adolffenn zu Schleswig / Holstenn / etc. auch Euer Furstlichen Durchlaucht furstinn unnd junge tachter / hat wollenn besuchenn / davor wir Euer Furstliche Durchlaucht unnd ihren furstlischen durchlaucht mit hohem vleis unns thun bedanckenn / mit erbiettung solche freuntlickeit genn unns / umb dieselbte Euer Furstliche Durchlaucht / unnd ihre furstliche durchlaucht mit bereit willigem gemütte / zu ider zeitt freuntlich unnd wirglich zuvordienenn / vonn Gott dem almechtigen bittennde / euern furstlichenn durchlauchtigheitenn samptlich inn göttlichenn gnadenn / einn seliges langes gesundes lebenn / unnd alles das leibs unnd seelen wolfart inn zeitlichen unnd ewig gutternn / mit glucklichem zunhemenn / erfordert. /
Vonn zeittungenn wisse wir nichts sunders zushreibenn / weil Euer Furstliche Durchlaucht inn bey gelegtenn brievenn die unns negst zugekomenn / wirt erfinden / was sich ann koniglichem hove / unnd inn andernn örtern thut zutragenn. / Vor die copey aber / die wir zuvor nicht gesehenn / wie bapstliche heylichkeit kayserlicher majestet geshriebenn / die wir auch hiemit wider shickenn / thu wir unns aufs freuntlichste genn Euer Furstliche Durchlaucht bedanckenn / wollenn auch widderumb / was unns dergleichenn oder anders wirt zukomenn / Euer Furstliche Durchlaucht (der wir unns auch ihren furstlichen durchlauchtigheiten samptlich mit unnsernn willigenn diennstenn inn ihre gunst und freuntlicheit zuvorsichtiglich / bevelhenn) mit aller wilferigheit / nicht vorhaltenn. /
Datum Heilsberg den XVIII Februarii M D XLV.
Ioannes vonn Gotts gnaden bisschof tzw Ermelanndt qui supra manu propria subscripsit
Postscript:
Wir habenn Ewer Furstlichen Durchlaucht den IIII dits / was das vilt buchssennshiessenn betrifft / der koniglichen rethe diesser lannde zum Elbing negst vorsamelt / mheinung und bitten zugeshrieben unnd noch shliessung des brieves / ist der artickel aus koniglichen constitucionn / darauf sich die herrenn getzogenn / aus vor sehenn nachpliebenn / aus dem / hie beigelegt / was denn handel solchs shiessens angehet / wirt Ewer Furstliche Durchlaucht alles deutlicher anmerckenn / bittennd vonn wegenn der hern rethe Ewer Furstliche Durchlaucht wolde hierinne ihrenn willen lassenn wissenn / damit wir den ihnen hetten fueglicher antzuzeigen / etc.