» CORPUS of Ioannes Dantiscus' Texts & Correspondence
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Letter #5325

Ioannes DANTISCUS to Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach
Heilsberg (Lidzbark Warmiński), 1545-05-10


Manuscript sources:
1fair copy in German, in secretary's hand, GStA PK, XX. HA Hist. StA Königsberg, HBA, C 1, No. 1009
2rough draft in German, autograph, AAWO, AB, D. 7, f. 61v (b.p.)

Auxiliary sources:
1register in German, GStA PK, XX. HA Hist. StA Königsberg, Ostpr. Fol., 14 320, f. 65r
2register in German, 20th-century, B. PAU-PAN, 8250 (TK 12), f. 228

Prints:
1HARTMANN 1525-1550 No. 1009, p. 518 (German register)

 

Text & apparatus & commentaryPlain textText & commentaryText & apparatus

 

Dem durchlauchtigenn hochgebornen furstenn und herren hern Albrechten von Gots gnadenn marggraffen zu Brandenburg / in Preussen / zu Stetin, Pomern, der Cassuben und Wenden hertzogen burggraffen zu Normberg und fursten zu Rugen / unserm hochgunstigenn lieben herren und freunde

Durchlauchtiger / hochgeborner furst hochgunstiger lieber her unnd freundt. / Unsere freuntliche und vleis willige dienste zuvoran. /

Wir haben diesenn tagk Euer Furstlichen Durchlaucht unundergeschriebens schreiben den funfften tags dits zu Konigsberg datirt erhalten / das etwan gescherfft ausgangen / gleich ab wir widder die vortrege / und auch Euer Furstliche Durchlaucht was anders derhalben zubedencken gelassen / in dem testament herrn Mathei unsers pfarrers in Got vorstorben / zum stormhobell / gehandelt solten haben. /

Worauff wir Euer Furstlichen Durchlaucht zum freuntlichen bericht nicht wollen vorhalten / das wir das jenige dorinnen erkant und gethan haben / und etwas aus gnaden doruber / das unserm geistlichen rechten / dorzu wir ausgesetzt / und dem willen des testaments gemess ist / welichs den vortregen sich nicht widdert / die itzlich teill bei seinen rechten und gewonheitten lassenn / wie wir auch nicht hindern / was under Euer Furstliche Durchlaucht die obirkeit der geistlichenn nach iren satzungenn / vornehmen oder erkennen / hiebei Euer Furstlichen Durchlaucht nichts annders solcher notturfft nach zubedencken hat / dan das freuntlich ist und nachbarlich / wie wir uns des gentzlichenn zu Euer Furstlichen Durchlaucht wollen vorsehen / der wir diese unsere freuntliche meynung / ufsolchen ubelgethanen bericht Euer Furstlichen Durchlaucht vorgebracht / nicht haben mugen unangezeigt lassen. / Mit erbietung in allem was uns sonst erheblich unnd unnserm stannde gezimet / wilferig zusein / unnd dorinnen uns derselbten Euer Furstlichen Durchlaucht nach gefallenn zuvorhalten. /

Datum Heilsperg den X May M D XLV.

Ioannes von Gottes gnadenn bischoff zu Ermlanndt