Letter #5356
Ioannes DANTISCUS to Albrecht I von Hohenzollern-AnsbachHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1547-08-27
received Königsberg (Królewiec), 1547-08-28 Manuscript sources:
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Dem durchlauchten hochgebornen fursten und herrn hern
Furstlicher durchlaucht in eigne hennde
Durchlauchter hochgeborner furst / hochgunstiger lieber herr unnd freunndt. / Unnsere freuntliche unnd vleysswillige diennste zuvornn. /
Was unns Euer Furstliche Durchlaucht dißmol durch ihr schreybenn / wegen der angesaczten legation an die römische kayserliche majestet / zuvorstehen gebenn / unnd das die ungerne erfharen / das die enderung mit ausschlissung des großmechtigen herrn Achatii Czemen marienburgischen woiwoden / darin sich zugetragenn. / Ist unns zuvor vonn obgedachten herrn woiwoden auch zugeschriben / das wir Euer Furstliche Durchlaucht den XXII dits anczuczeigen nicht nachgelassen / damit wir auch genugsam dis iczige Euer Furstlicher Durchlaucht schreyben beantwurth / unnd seinndt noch des tröstlyhen vorhoffens / unnser schreyben an die konigliche majestet unnsern allergnedigsten herrnn / das wir den XIXten dieses monats mit unserm eigen bothen aufgeschicket / werde ane frucht nicht abgehen / sunder eczwas darinn schaffenn unnd ausrichtenn / damit die herrn botschaffter nicht gesunndert / sunder samptlichen die gewerbe / wie zuvor ihnen aufferleget / auszufuren / an die romische kayserlicher majestet / zuczihen gefertiget werdenn. /
Welchs unnsers shreybenns copey unnd abschrifft wir hiebey gelegt / Euer Furstlichen Durchlaucht zuschickenn / woraus sich die wirt zubelernen habenn / mit was vleiß wir die legation sache bey koniglicher majestet gefurdert / den wie gerne wir erfharen unnd sehen / das diß lanndt bey ruhe unnd fride muge erhalten werdenn / so seinndt wir auch in dem unnd des gemuts / neben Euer Furstlichen Durchlaucht hirczu allen vleiß / muhe / unnd arbeit / so weit sich unnser vormugen / unnd vorstandt erstreckt / anczuwenden. / Welchs sich Euer Furstliche Durchlaucht / der wir diß zum freunndtlichen unnd nachparlichen anndtwurt / nicht haben vorhalten wollen / gewisse zu unns vorsehen sollenn. / Unnd bittenn hiemit freunndtlichen unns in alter unnd gewonlicher Euer Furstliche Durchlaucht / die wir in aller wolfarth unnd gelucklicher regirunng gotlichen genaden bevelenn / gunnstzuerhaltenn. /
Datum