Letter #5361
Ioannes DANTISCUS to Albrecht I von Hohenzollern-AnsbachHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1547-12-04
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Dem durchlauchtenn hochgebornnen furstenn und herren hern Albrechten von Gotts gnadenn marggraffen zu Brandenburg / inn Preussenn / zu Stetin / Pomernn / der Cassuben und Wenden hertzog / burggraff zu Nurmberg unnd furst zu Rügenn / unnserm hochgunstigen lieben herrn und freunde
Durchlauchter hochgeborner furst / hochgunnstiger lieber herr und freundt. / Unnsere freuntliche unnd vleiswillige diennste zuvorann. /
Es hat uns gegenwertiger zceiger Hanns Glasnowski / der unns / wie wir im löbischen bischtumb gewesenn unnd dasselbe gehaltenn / durch seinen vather inn unnserenn schutz zunemen bevolhenn wordenn / ersucht / unnd dieweil er etzliche gescheffte / wegenn eines gutts Glasnow / under Euer Furstlichen Durchlaucht im osterrodischen gelegen / das sein vater ihm inn seinenn unmundigenn jharen vorkaufft / davor das gelt bisher noch nicht aller gefallenn ist / bey Euer Furstlichen Durchlaucht auszurichtenn hatt / unns dienstlichs vleisses / ihnn bey derselben durch unnsere vorschrifft zufurderen / angefallen / damit er widerumb zu gedachtem gutte komenn / und das betzalete gelt erlegenn möchte / wiewoll wir nu gar nichts zweiffelen / Euer Furstliche Durchlaucht menniglich zur billickeit zuvorhelffenn geneigt unnd gewogenn / habenn wir dannoch ihm sein vleissigs bittenn / nicht wegerenn wollenn / unnd ist demnach ann Euer Furstliche Durchlaucht unnser freuntlichs bittenn / dieselbe wolle bemeltenn Hans Glasnowski inn gnedigem bevelh habenn / unnd ihm wor zu er recht hatt / auff das er widderumb zu dem / das ihm inn seinenn unmundigenn ist abhendig wordenn komen muge / vorhelffenn / das seinn wir hinwider idere tzeit freuntlich zubeschuldenn gewogenn / unnd thun hiemit Euer Furstliche Durchlaucht / die wir vleissig bittenn / unns inn alter und gewönlicher gunst zuerhaltenn / inn langweriger gesuntheit / und gluckselyger regirung Gott dem almechtigenn bevelhenn. /
Datum Heilsberg, den vierdenn Decembris M D XLVII.
Ioannes vonn Gottes genadenn bischoff zcw Ermlanndt qui supra manu propria subscripsit