» CORPUS of Ioannes Dantiscus' Texts & Correspondence
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Letter #5367

Ioannes DANTISCUS to Albrecht I von Hohenzollern-Ansbach
Heilsberg (Lidzbark Warmiński), 1548-07-08


Manuscript sources:
1fair copy in German, in secretary's hand, author's signature, GStA PK, XX. HA Hist. StA Königsberg, HBA, C 1, No. 1126
2rough draft in German, in secretary's hand, AAWO, AB, D. 70, f. 377r

Auxiliary sources:
1register in German, 20th-century, B. PAU-PAN, 8250 (TK 12), f. 555v

Prints:
1HARTMANN 1525-1550 No. 1126, p. 565 (German register)

 

Text & apparatus & commentaryPlain textText & commentaryText & apparatus

 

Dem durchlauchten hochgebornen fursten und herrn herrn Albrechten von gots gnaden marggraff zu Brandenburg / in Preussen / zu Stettin / Pommern / der Cassuben und Wenden hertzogen / burggraff zu Nurmberg / und furst zu Rugen / unsern [hochgun]stigen lieben herrn und freundt /

Durchlauchter hochgeborner furst / hochgunstiger lieber herr unnd freundt. / Unnser freuntliche unnd vleisswillige dinste zuvoran. /

Wie unns Euer Furstliche Durchlaucht in ihrem schreybenn anczeigen / das die von koniglicher majestet unserm allergnedigsten herrnn / auf das konnigliche begrebnus kegen Crako gefurdert sey. / Unnd sich auf den weg nicht anebeschwer erhabenn / weil man / nu unns auch gleicher gestalt dahin beruffen / unnd wir nie lieber den weg gezogen weren / unnd Crako begeret zusehen / den vor dissmol auf das wir unnserm allergnedigsten alten herrn / dem wir die ewige ruhe unnd seligkeit bey gott dem almechtigen von hertzen bittenn / unnsere letzte trewe und dinste / damit wir seiner majestet im leben vorwandt / und zugethan gewesen / auch im abgang beim begrebnus hetten mugen ertzeigen. /

Inn diesem unnserm guttmeynendem vornemen aber / durch unnsere anliegende leibs schwacheit das widder zu ross / ader wagen kan vortbracht / noch einerley schwere bewegung leyden / gehindert / unnd von solcher reise abgehalten werdenn. /

Wunschen wir Euer Furstlichen Durchlaucht zu dem zuge viel geluck unnd wolfart / das die den gelucklich / unnd mit gutter gesundtheit ende / auch alhier widderum zu der hochgebornen furstin Euer Furstlichen Durchlaucht freuntlichen lieben tachter / unnd lanndt und leuten / gleicher gestalt zurucke gelangen muge / der wir / und Euer Furstlichen Durchlaucht landt und leuten / wie das diesulbe von unns furdert / unnd bevelen thut / so viel an unns sein wirdt / in ihrem abwesen / wo sich etzwas hube / das der allmechtige gott vorhutte / mit unnser nachparlicher hulffe / furderung und beistandt / nicht wollenn abstehen noch vorlassenn / sunder uns allwege freuntlich unnd nachparlich wie zuvor von unns geschehen ist / kegen die halten unnd erczeigen / das sich Euer Furstlichen Durchlaucht unnd nicht anders zu unser person und den unsernn vorsehen mugen / weyl die auch kegen unns / unnd dieses landes besten bey koniglicher majestet in diesem zcuge / wo wir etzwas das da zufurderen were wusten / auszurichten / sich freuntlich thutt erbittenn / dancken wir der dersulben vor solche freuntliche unnd nachparliche zunigung. Es wissen nu ane das Euer Furstlichen Durchlaucht dieses lanndes obligen / werden auch das weitleufftiger von den unsern / so sich gein Crackou vor dismol begeben / erfharenn / das unnserer anczeigung unnöttig / unnd solchs sonnderzweiffel dermassenn nach ihrem hohen vonn gott vorliehenem vorstande / bey koniglicher majestet vortstellenn / das disse arme lande mercklich dersulben furderung werden entfinden. / Vor unnser person / bitten vir freuntlich Euer Furstliche Durchlaucht / allwege im besten kegen konigliche majestet unnd die herrn in der chron unnser zugedenckenn / unnd densulben zubeffelhen / nicht nachlassen wolte / wo wir herwidder Euer Furstliche Durchlaucht die wir götlichenn genaden mit langweriger gesundtheit unnd wolgehenn beffelhenn / unnd unns in der alten gunst zuerhaltenn bittenn / werden kunnen freuntlich dienenn unnd dersulben / unnd der ihren bestes zufurdern wissen / sein wir das idere zceit sonder beshwer auszurichten / erbuttig.

Datum Heilsberg / den VIII Iulii M D XLVIII.

Ioannes vonn gots gnaden bischoff zu Ermelanndth Ioannes, qui supra, manu propria subscripsit