Dem Hochwirdigen in Gott Herrn, herr ⌊Johann von Gottis genaden bisschoff zu Ermelanndt⌋ etc., unserm genedigenn herrenn
Hochwirdiger in Gott Genediger Herre.
Unsere stette unnd bereithwillige dienste seindt
Euer Hochwirdigen Gnaden stets zcuvorn entpholenn. /
Genediger Herre. /
Wes unns kurtzvorruckter tage / Euer Hochwirdige Gnade vonn wegen der muntz / als den hamer auff tzuhebenn / etc. / und andern sachen ires guttenn radts in gnaden geschrieben / unnd ann unns ungefehrlich in der marterwochenn gelanget. / Ouch was Euer Hochwirdige Gnade dasmoll darauff ausfurderung derselbigen tzeit gelegenheit / in der kurtze vonn unns dienstlich geanndtwortett / mit vortrostung dieselbige Euer Hochwirdige Gnade nochmals weyter zcubeandtwerten / etc. Solchs alles haben wÿr in kein vorgessen gestelt. Besunder Euer Hochwirdige Gnaden getrawen och genedigen radt und bedencken / mit fleiss vormittelst notturfftigenn radtschlegen zcu gemutte gefuret. / Seint ouch eigentlich bedocht gewest / dieselbige Euer Hochwirdige Gnaden, derwegen / per magistrum ⌊Georgium⌋, unsern daszmoell secretarium, (das wyr also noch gelegenheit / vor das beste angesehenn) mundtlich zcubeandtwertenn. /
Dweyle sich aber derselbige in beygewichnen tagenn / vonn synnen ane unsern eigentlichenn bewust, / wohin / ader in was geschefftenn ehr ausztzöge / gewandt / unnd nochmols wÿdderummbe anheÿm kommende / beÿ unns urlawb genommen. / Dartzu die andern unsere secretarii in der wichtigen und weydt swebendenn / abfertigunge jen ⌊Lubeck⌋ (geswÿgenn andere manichfaltige occupationes) mergklich beladenn. / Szo habenn wÿr unser vorgesatzte gutte meÿnung in iren effect der besendung zcustellenn / nicht maesz gehaben konnen. /
Das unns also Euer Hochwirdige Gnade zcu gutte / als wÿr auch zcubescheende nicht tzweÿfelenn / zcuhalten geruchen wyll unnd dweyle denne die zteit also angelawffenn / und die ⌊konigliche maiestett⌋, / unsern allergnedigsten herrenn uns in die ⌊tagfart⌋ Stanislai / die kurtz fur der thuee gefurdert / und wyr auch dieselbige durch unsers radts personen zcubeschicken bedocht. / Szo wollen wyr dieselbigenn unsere geschicktenn mit notturfftigem befhele Euer Hochwirdige Gnade als denne derwegenn weyter zcubeandtwerten / abfertigenn / in trostlicher zuvorsicht. / Sie werde unser andtwurtt nicht umbilligenn / besunder sich in genaden gefallen lossenn. /
Doneben mogen wir auch Euer Hochwirdige Gnaden nicht bergen, / das die hochgenante ⌊konigliche maiestett⌋ auff Euer Hochwirdige Gnade, wie auch unsers genedigen ⌊herren von Culmen⌋ genedige furderung / unns von den jerlichen pensionibus II-M gulden an muntz erlassen / unnd an die reparation des ⌊Weissell⌋ bruchs (wiewoll solchs zu dem grossen wercke gaer eyn kleÿnes ist / und wenigk vorsagenn kann) zu wenden in gnaden nochgegeben. / Welcher gelehsteter genedigen furderunge / wir unns jegenn Euer Hochwirdige Gnade dienstlichen fleÿses bedancken. Solch och herwidderummb / who das an unns gelegenn sein muchte / neben dem, / das es dem gemeÿnen gutte zum besten gereicht)(!) gerne vordienen / und aber doneben / nicht tzweÿfelen wollen. / Es werde Euer Hochwirdige Gnade neben andern disser landen ⌊Prewsenn⌋ achtbaren rethen / in der ankommenden ⌊tagefart⌋ / aus liebe disses guttenn vaterlands wollfartts. / Daran alles fleises zcu seÿnn nicht underlossenn, / domit ire ⌊konigliche maiestett⌋ / auff gemeÿne alle der rethe fleisigk unnd untertenigk bitt / zcu hoger und mehrer mylder zcutaedtt / vormucht unnd erbetten werden moghe / in der starcken unnd trostlichen hoffnung. / Es werde ⌊ire maiestett⌋ / solche irer getrewen rethe instendigk und demuttig ansuchen / unfruchtbar nicht abegleiten lossenn. / Dergleichen ouch Ewer Hochwirdige Gnade unnd die andern ⌊herrn konigliche rethe⌋ / solch sweer und wichtigk gemeÿn obligenn / ane allen tzweÿwel beÿ sich woll unnd zcuthetlich anmerckenn / erwegenn / und eynn ider noch seÿner gelegenheit immers, das seÿne / unns allenn zcu gemeynem heill antzuwendende / sich nicht ewserenn werdenn. /
Und thuenn hiemit Euer Hochwirdige Gnade Gothe lange gesundt / unnd in aller gluck seligkeit befhelenn. /