Letter #97
Ioannes DANTISCUS to [Johann von LUSIAN (LUZJAŃSKI)]Heilsberg (Lidzbark Warmiński), [1547]-02-06
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Unsernn etc.
Dieweil uns E(wer) H(erlichkei)t noch absterbenn ihres seligenn sones Martenn / seine vorlassene witfraw sampt ihrenn kinderenn, / die in allem ihrem obligenn hantzuhabenn und zuschutzenn bovelenn, / darob wir auch bisher gehaltenn, / und keinem nicht zugelossenn habenn, / dersulbe(n) vorlassene(n) witfraue(n) mit und ihre(n) kinderenn / mit erkeiner unbillichenn sachenn zuzusetzenn, / welch hidden by binding⌈[ch]ch hidden by binding⌉ wir auch noch ferner zuthun bedocht sein, / nu ist gedochte witfraw kurtzlich bein uns gewest / und hat sich boclagt, w[...] hidden by binding⌈[...][...] hidden by binding⌉ E(wer) H(erlichkei)t, / welche superinscribed in place of crossed-out die⌈die welche welche superinscribed in place of crossed-out die⌉ sie nebenn uns billich hanthabenn solte, / ihr superinscribed in place of crossed-out ihr die cz[...]ser⌈ihr die cz[...] hidden by binding⌈[...][...] hidden by binding⌉ser ihr ihr superinscribed in place of crossed-out ihr die cz[...]ser⌉ aus den gutterenn, / welcher seliger etwan Albrecht von Lusian, E(wer) H(erlichkei)t bruder, / ihrem vorstorbnem sone Marten / mit dersulben consens und vorihaung / durch ein statliche rechtliche superinscribed⌈rechtlicherechtliche superinscribed⌉ gabe so vor unseren und kreftigenn contract, / so von unserm seligem vorfharenn, dem hochwirdigenn hern bisch Mauritio, bischofe zu Ermlandt on the margin⌈zu Ermlandtzu Ermlandt on the margin⌉, ist von beiden teilenn angenom(m)en und bowilliget worden, welchen auch superinscribed⌈auchauch superinscribed⌉ gedochter unser vorfhare bestet mit ihrem daruber gegebenem brif und siegel, / des abschrift wir hie beigelegt habenn, damit E(wer) H(erlichkei)t sich desto bass der dinge zuerinnere hab[...] hidden by binding⌈[...][...] hidden by binding⌉, bokreftiget und bostetiget hat, / gegebenn und unwidderruflich zugeeignet, / ihn die zinser zu heben weren und darin hinderen thete. / Welches, dieweil ess von E(wer) H(erlichkei)t ungrundt [...] hidden by binding⌈[...][...] hidden by binding⌉ widder ihre eigene bowilligung on the margin⌈widder ihre eigene bowilligungwidder ihre eigene bowilligung on the margin⌉ vorgenomen wirdt, / und superinscribed⌈undund superinscribed⌉ dadurch auch unsers seligenn vorfha[...] hidden by binding⌈[...][...] hidden by binding⌉ brif und siegel angefochtenn werdenn, / widder welche zuthun, ader die zubrechen wir superinscribed⌈wirwir superinscribed⌉ keinem gestatenn wollenn, / sunder unangeshen ihrer witwenschaft und kinder, on the margin⌈unangeshen ihrer witwenschaft und kinder,unangeshen ihrer witwenschaft und kinder, on the margin⌉ so viel uns umer muglich daruber haltenn, / belangt an E(wer) H(erlichkei)t unser freuntlich bitte, dieweil wir der sulben witwen und ihrer kinder landtfurst und oberster vormunder sein, / die wir in dem fal nicht wollen, auch nicht sollenn vorlassenn on the margin⌈dieweil wir der sulben witwen und ihrer kinder landtfurst und oberster vormunder sein, / die wir in dem fal nicht wollen, auch nicht sollenn vorlassenndieweil wir der sulben witwen und ihrer kinder landtfurst und oberster vormunder sein, / die wir in dem fal nicht wollen, auch nicht sollenn vorlassenn on the margin⌉, diesulbe wolte von solchem ihrem unbillichen vornemen absthenn, / und gedochte gutter nebenn den zinserenn, / so der frawen und ihren kinderen zukomen, sie superinscribed⌈siesie superinscribed⌉ die Ewer H(erlichkei)t seliger bruder wollens und [...] ihrem sone und ihre seinen erben unwidderruflich / rechtlich ubergeben und abgetreten on the margin⌈die Ewer H(erlichkei)t seliger bruder wollens und [...] superinscribed⌈wollens und [...] hidden by binding⌈[...][...] hidden by binding⌉wollens und [...] superinscribed⌉ ihrem sone und ihre seinen erben unwidderruflich / rechtlich ubergeben und abgetretendie Ewer H(erlichkei)t seliger bruder wollens und [...] ihrem sone und ihre seinen erben unwidderruflich / rechtlich ubergeben und abgetreten on the margin⌉, ungehindert gebrauchen lassenn, / und ferner sie superinscribed in place of crossed-out sie⌈sie sie sie superinscribed in place of crossed-out sie⌉ in allen ihren billichenn an und obligenn, neben [...] hidden by binding⌈[...][...] hidden by binding⌉ welches wir uns gewisse zur E(wrer) H(erlichkei)t, vorsh die wir gotlichen genaden bovelen, / vorshen, / helffen hanthaben und furderen superinscribed in place of crossed-out vortreten⌈vortreten furderen furderen superinscribed in place of crossed-out vortreten⌉.
Dat(um) aus unserm s(chlosse) H(eilsberg), den VI Febru(arii) ... illegible⌈...... illegible⌉.