» CORPUS of Ioannes Dantiscus' Texts & Correspondence
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Letter #3095

[Ioannes DANTISCUS] to Fabian von ZEHMEN (CEMA)
[Heilsberg (Lidzbark Warmiński)], 1547-05-30


Manuscript sources:
1rough draft in German, in secretary's hand, AAWO, AB, D. 70, f. 271r

Auxiliary sources:
1register in Polish, 20th-century, B. PAU-PAN, 8250 (TK 12), f. 392

 

Text & apparatus & commentaryPlain textText & commentaryText & apparatus

 

AAWO, AB, D. 70, f. 271r

Fabiano Czem.

Unsernn etc.

Das wir so lengsam diesenn unsernn bothenn abgefertiget habenn, / ist zum teil geschenn noch unserm heimkomen von der tagfart / abgefertigt, / hat uns zum teil die mudickeit, so wir von dem wisenn ... illegible...... illegible, welches uns nu swer wirdt, / bokomen, / zum teil auch das wir newlich eine(n) bothen an der alten ko(ninglichen) m(ajeste)t hof, / da wir den viel hin geschriben, gehabt geschicket habe(n) on the margingeschicket habe(n)geschicket habe(n) on the margin, / gehindert. / Nu aber haben wir fleisig an die junge koningliche m(ajeste)t und andere hernn von wegen dieses landes anliegenn geschribenn, / in welchenn wir uns den fast und viel auf Ewre H(erlichkei)t on the marginH(erlichkei)tH(erlichkei)t on the margin person und derer mit gegeben aus negster tagfarth ... illegible...... illegible geworben und an muntliches anbringenn thun referirenn, / wie wir uns auch nicht czweifeln, / das ihr E(wer) H(erlichkei)t solchs aufs beste und fleisigste ko(ningliche) m(ajeste)t werden vorgetragenn habenn. / Bitten derwegenn freuntlich, / was Ewer Herlichkeit superinscribed in place of crossed-out ihrihr E(wer) H(erlichkei)t Ewer Herlichkeit superinscribed in place of crossed-out ihr darauf vor antwurt bekomen, / uns bei diesem bothen wissen zu lassenn. / Wir haben auch dem hern hofmeister und secretario von dem gewande, / so durch E(wer) H(erlichkei)t ihnen [i]m namen der hern redte on the margini hidden by binding[i]i hidden by bindingm namen der hern redte[i]m namen der hern redte on the margin zugestellet sollet solte werdenn, / wie ess den in der tagfart vorlassenn, / anzeiung gethann, / als solten sie das schon bekomen habenn. / Wie ess darum ist, wollet uns auch nicht vorhaltenn. / Von zeitung haben wir itz hie nichts newers, / den was ... illegible...... illegible alhie vor E(wer) H(erlichkei)t vorwissenn gewesen ist, / davon auch ko(ningliche) m(ajeste)t wie E(wer) H(erlichkei)t wisssentlich, ist geschriben wordenn. / Wo das alda etzwas gewisses sein wirdt, / bittenn wir uns solches mitzuteilenn. / Bovelenn E(wer) H(erlichkei)t dem almechtigenn Got mit langweriger gesuntheit. /

Dat(um) 30 Maii XLVII.