Letter #3198
Ioannes DANTISCUS to Wormditt Town CouncilHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1547-08-25
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Unser genad zuvorann. Ersame, liebe getreuenn.
Was ihr uns in sachenn die auftragung, / so von frawen Dorottea, seligenn Nickel Nitschen vorlassenen witwen, / ihrem tochterman Thewes Schachten wegen ihres alters und blinden gesichts / gischen, / durch ewer schreiben undertheniglich zuvorschen gegeben, / haben wir genugsam eingenomen. / Und die weil wir ...[d]ie sache am neheren mal zu gerichte gewesen, / von da sie [a]n uns appellirt worden, / und die ...art vor uns ersta...en seindte, haben wir aus eingelegter copia der vorschreibung, welche aus unserm bovel ins gerichtbuch eingefurth, vornomen, / wie wir uns auch des zum teil wol wissen zuernewnn, / das solchs anstragung dargestalt an uns bracht / und vorhandelt worden ist, / wissen wir den mit keinem fug widderzukomen, / sunderlich dieweil des unm[u]ndigen vormundt damals daran und daruber gewesen, / die auftragung angehort und nicht widdersprochenn, sunder darin bowilliget hat, / der unmundige auch nicht des vormugens gewesenn, / die vorstorbne belinde frawe, sein grosmutter, mit kost und anderer leiblicher notturft bass zu ihrem ende, / wie Thewes Schacht auf sich genomen, / aufzuhaltenn. Derwegenn lassen wir ess bei vorigem unserem erkentnus und darauf gethenem bovelich bleibenn, / das wir hiemit neben der vorschreibung , so dem gerichts buch hiruber ein pleibt, / bocreftigenn. Nichts wenigers, / dieweil das appellirende teil sich boclagt, / als solte ess durch solche auftragung loglich boswert sein, / den die vorstorbne fraw nicht so arm gewesen, / wie man sie bei uns angegebenn, / und das der unmundige auch ein armer knabe sei, / behalten wir uns noch vor, / wen wir, / wils Got, gesunth bei euch werden ankommen, / die sache allenthalbenn bass zuundersuchen , / damit keinem teil an seiner gerechtickeit vorkurtzung gesche, das ihr ihnen also aus unserm bovel werdet anzeigen und vorlesen, / damit sie sich darnoch zuhalten haben. Und geschicht hiran von euch unsere gefellige meinung.
Datum aus unserm schloss Heilsberg, XXV Augusti M D XLVII.