Letter #3216
Ioannes DANTISCUS to [Georg von ELDITTEN?]Heilsberg (Lidzbark Warmiński), 1547-09-18
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Unser genade czuvorann.
Erbar, lieber getreuer.
Nachdem wir zuvor etzlich mol unser ernste mandat an alle unsere underthann, so uns mit dinsten vorhaft, / pferde und harnisch widder alle, und itzliche unsers
Demnach bovelenn und wollen wir, / das du sunder seumen auf bokueme czeit und tag / alle unsere underthan ob genant / vom adel, freienn, / schultzenn, / so wol die, die in deinem bovelenem camerann(!)pt under uns, / als anderswo gesessenn seindt, und dennoch gutter under uns habenn, davon sie uns czudinen schuldig, / czusamen furdert und ihnen allen und ein jedern in sunderheit von unserenn wegen / bei voriger angesatzter straf, so in unseren mandaten ausgedruckt , / nemlich vorlirung ihrer gutter, / ernstlich gebittest, / das ein ider noch laut seines privilegii und hantvhestenn, wie ehr uns zudinen vorpflichtet, mit pferden, / harnisch und was sunst czu krigsrustung gehort, / wen ehr von uns wirdt aufczusein gefurdert werden, idere zeit fertig sei, / auch czu solcher rustung kein fremde ader gelige pferde und harnisch gebrauche. / Czudem wirstu auch auf alle fleisig... aufmerken habenn, / und ab imands befunden wurde, / der sich diesem und vorigen unseren ernsten bovelichen / nicht gemosz hilte, / und mit seiner rustung nicht fertig were uns densulbenn angebenn, / damit ihr von uns in angesatzte straffe genomen werde. / Hiran geschicht von dir unsere volkomne meinung.
Datum aus unserm slosse
[2 ] September 14