Wie wir gestrigs tags Ewer Erbarkeit ⌊⌋ uberkomenn, / sein uns ⌊⌋ von koniglichem hove mit den beygelegten zceitungen, / die herr ⌊Boner⌋ ⌊koniglicher majestet⌋ het zugefertiget, / gewordenn, / aus welchn Ewer Erbarkeit wie es in ⌊Hungernn⌋ vorblibenn / und wie ⌊kayserliche majestet⌋ ⌊Paris⌋ in ⌊Francreich⌋ da zu mol belegert / vornemenn wirt. / Was dergleichen Ewer Erbarkeit wirt gehabenn, / bitten wir uns nicht zuvorhalten / etc. Uns wirt geschribenn, das der ⌊reichstag in der Cron⌋, / wie ouch der herr ⌊Lancziczer woywod⌋ Ewer Erbarkeit angeczeigt, / zu ⌊Peterkau⌋ uff Sankt Andr[eas] tag sol anghen. / Es wirt dennoch etwan ungewiss gehaltenn, / dan es war die selbte zceit noch kein antwurt von den stenden des reichs derhalbenn an koniglichen hoff gekomenn, / die gifft des luffts hot ouch in vil orternn noch nicht nochgelossen, / unnd erstreckt sich teglich nahenter ummb ⌊Peterkau⌋, / derwegen zubesorgen ist, / der reichstag villeicht ein vorenderung der zceit und stelle muge erlangen. / Was sonst die ersamenn II hernn burgermeister , die, welche uns Ewer Erbarkeit commendirt, anghet, / hab wir unserer meinung eim ersamenn rothe zu ⌊⌋, / darzu wir Ewer Erbarkeit, die wir gotlichnn gnaden befelnn, thun erweisen. /