Ewer E(rbarkei)t ⌊⌋ neben den zeittungen darin begrieffen / ist uns fast lieb gewest / und woltens auch gerne gleichmessig E(wer) E(rbarkei)t vorgelten. / Es ist aber dismal nichts bei uns anders, / allein das wir den XXV dits / bei dem statdiener habenn zugeschickt, / mit welchem wir auch / uf eines ersamen ⌊raths⌋ bittlich ⌊⌋ und beger ⌊ko(nigliche)r m(aieste)t⌋, unnserm allergnedigsten herrn / und den hochwirdigsten hern ⌊ertzbischoffe zw Gnisenn⌋ / und ⌊bischoffe zw Plotzko⌋ / mit sonderm vleis / vor die zwei ersamenn hern burgermeister / mit beigelegten copeienn / ⌊⌋, / ouch etliche sachen, / als nemlich, / wie wirs uf superinscribed⌈ufuf superinscribed⌉ negstgehaltener ⌊thagfart⌋ / mit den geschickten / von wegen unsers unmundigen ⌊ohemens⌋, / dem inventario / und der freuntlichen hinlegung / und des vorloufnenn von unns schulmeisters halben / vorlossen, / eim ersamen rathe ⌊⌋, / woruf wir theglich antwurt warten, / derwegen freuntlich bitten, / solchs unsers schreibens eim ersamen rathe E(wer) E(rbarkei)t wolde gedencken, / die wir gotlichen gnaden befelhenn.