Wie wir negst E(wer) E(rbarkei)t bei dem stadtdiener ⌊⌋, hab wir denn glaubsbrieff vor den edlenn, wolgebornen h(e)rn ⌊dantzker castellann⌋ etc. ann ⌊ko(niglich)e m(aieste)t⌋, unsern allergnedigsten herrenn, vonn uns underschriebenn, / dem hochwirdigenn hern ⌊bischofe zu Colmense⌋ zugeschickt, / den seinn lieb vorsiegelt / gestrigs thags widerumb an uns hat lassenn komenn, / derwegenn wir ihn diesenn thag an gemeltenn hern danntzker castellann habenn gefertigt. / Tragenn auch kein zweiffel, sein lieb wirt E(wer) E(rbarkei)t des ein abschrieft nicht habenn vorhaltenn, / weil wir dan statlich und unbeschwert (: dach ane rhum :) wilferig inn allem, das uns mueglich, von E(wer) E(rbarkei)t erkennt seinn, / vordann auch in derselbten ban uns haltenn wollenn. / Ist unser freuntlich und vleissig bitt, / so sichs begebe, / das die tugentsame witfraw ⌊Brigitta⌋, ⌊Henrichs Stegman⌋ nachgelassenn, / das haus, do sie dasmalh inne wonet, E(wer) E(rbarkei)t zugehörig, / wurd ufsagenn, solch haus zur mitte unserm geliebtenn bruder, ⌊Jorgenn vonn Houen⌋, / wolten zusagenn / und vor allenn andern lassenn zustehenn, wie wir unns des gentzlich zu E(wer) E(rbarkei)t, weil unnser bitt nicht unbillig oder fast beschwerlih, / wollenn vorsehenn / unnd das inn einem vilgrossernn / umb E(wer) E(rbarkei)t unnd die guette ⌊stad⌋, unser vatherlanndt, / zu beschuldenn allewegenn willig unnd bereidt befundenn werden. APG 300, 53, 269, p. 2 Bittenn hirauff / mit denn erstenn / ein freuntlich, gefellig antwurt. / {Gotlichemn} gnadenn befolchenn.