Den ersamen und namhafftigen herren ⌊burgermeister und rathmannen der koniglichen stad Dantzig⌋, / unsern besondern, gutenn freunden. /
Unnsern freuntlichenn grus und alles gutts zuvorann. Ersame, namhaftige hernn, besundere, gutte freunde. /
Wie wir negst Ewer Erbarkeit bei dem stadtdiener ⌊⌋, hab wir denn glaubsbrieff vor den edlenn, wolgebornen hern ⌊dantzker castellann⌋ etc. ann ⌊konigliche maiestet⌋, unsern allergnedigsten herrenn, vonn uns underschriebenn, / dem hochwirdigenn hern ⌊bischofe zu Colmense⌋ zugeschickt, / den seinn lieb vorsiegelt / gestrigs thags widerumb an uns hat lassenn komenn, / derwegenn wir ihn diesenn thag an gemeltenn hern danntzker castellann habenn gefertigt. / Tragenn auch kein zweiffel, sein lieb wirt Ewer Erbarkeit des ein abschrieft nicht habenn vorhaltenn, / weil wir dan statlich und unbeschwert (: dach ane rhum :) wilferig inn allem, das uns mueglich, von Ewer Erbarkeit erkennt seinn, / vordann auch in derselbten ban uns haltenn wollenn. / Ist unser freuntlich und vleissig bitt, / so sichs begebe, / das die tugentsame witfraw ⌊Brigitta⌋, ⌊Henrichs Stegman⌋ nachgelassenn, / das haus, do sie dasmalh inne wonet, Ewer Erbarkeit zugehörig, / wurd ufsagenn, solch haus zur mitte unserm geliebtenn bruder, ⌊Jorgenn vonn Houen⌋, / wolten zusagenn / und vor allenn andern lassenn zustehenn, wie wir unns des gentzlich zu Ewer Erbarkeit, weil unnser bitt nicht unbillig oder fast beschwerlih, / wollenn vorsehenn / unnd das inn einem vilgrossernn / umb Ewer Erbarkeit unnd die guette ⌊stad⌋, unser vatherlanndt, / zu beschuldenn allewegenn willig unnd bereidt befundenn werden. Bittenn hirauff / mit denn erstenn / ein freuntlich, gefellig antwurt. / {Gotlichemn} gnadenn befolchenn.