Letter #5251
Ioannes DANTISCUS to Albrecht I von Hohenzollern-AnsbachHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1540-10, shortly before October 29
received 1540-10-29 Manuscript sources:
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Dem durchlauchten, hochgebornen fursten und herren, hern Albrechten, von Gots gnaden marggraff zu Brandenburg, / in Preussen, / zu Stetin, Pommern, / der Cassuben und Wenden hertzog, burggraff zu Normberg und furst zu Rugen, / unserm hochgunstigen, lieben herren unnd freundt /
Durchlauchter, hochgeborner furst, hochgunstiger, lieber her und freundt. / Unsere freuntliche und vleiswillige dinste zuvoran. /
Aus Ewer Furstlichen Durchlaucht negstem schreiben, den XVIII dits mondts zu Konigsberg gegeben, / hab wir vormerkt, / das Ewer Furstliche Durchlaucht keinen gefallen trage / derwegen, das wir dem erbarn Jorgen Gelwalt mit vorschreiben an Ewer Furstliche Durchlaucht sein etwan zugethan, / das aus anderer ursach nicht ist gescheen, / dan, wie wir von den unsern bericht, / die stelle, do die that widder den pauer ergangen, / unsers bodens solte sein, / des sich fast zuerkundigen und beiderseits besichter dorzu vorordenen. / Dieweil wir vorstehen, das es Ewer Furstlichen Durchlaucht nicht mit ist, / bedunckt uns nach unnottig. / Wir wolten auch ungern bei Ewer Furstlichen Durchlaucht, der wir uns zuvorhalten in allem muglichen haben vorgenommen, / das jenige furdern ader furtstellen, das Ewer Furstliche Durchlaucht mocht widdrig sein, / desgleichen wir uns auch gentzlich zu Ewer Furstlichen Durchlaucht wollen vorsehen. / Das auch Ewer Furstliche Durchlaucht anzeigenn beschwerlich zusein, das die iren solten von einem marckt zum andern den hoppen Ewer Furstlichen Durchlaucht zu gut ufkeuffen, / wissen wir nicht zubessern, / weil wir selbst, / so wir solchs keuffens benottigt, in unserm lande zuthun / kein umbgang mochten haben. / Es ist uns auch lieb, das so vil hoppens Ewer Furstliche Durchlaucht bei den iren befinden, / also die bedurffen. / Unsere guthe, freuntliche meÿnung bleibt dennoch feste, Ewer Furstliche Durchlaucht in solchem und grossern zufellen zuwilferigen etc. Was den mulbaw von Ewer Furstlichen Durchlaucht gros marschalh zugericht / zubesichtigen betrifft, / hab wir uns mit unserm wirdigen capittel entschlossen, / so weit es Ewer Furstlichen Durchlaucht gefellig, / den ersten tag zukunftigs Decembris, / den mitwoch nach sanct Andres, / die unsern dohin zuschicken. / Ab es nu Ewer Furstlichen Durchlaucht auch so gelegen, / wolde uns solchs zuerkennen geben, / domit dem vornehmen statlich wurde nachgekommen. /
Von zeitungen hab wir dismals nicht sonders. / Es wirt uns von koniglichem hoffe geschrieben, das konigliche maiestet, unser aller gnedigster her, in volkommener, guther gesuntheit negst zu Kauen sei gewesenn, / und sonst nichts anders, do was angelegen, / hiemit wir uns in Ewer Furstlichen Durchlaucht gunst befelhen, / die Got zu langen gezeiten glugselig gesundt mit all den iren wolde erhaltenn. /
Datum Heilsberg, den ... Octobris MDXLten.
Ioannes, von Gots gnaden bischoff zu Ermelandt / qui supra manu propria subscripsit