Dem durchlauchten, hochgebornen fursten und herren, hern ⌊Albrechten⌋, von Gots gnaden marggraff zu ⌊Brandenburg⌋, / in ⌊Preussen⌋, / zu ⌊Stetin⌋, ⌊Pommern⌋, / der ⌊Cassuben⌋ und ⌊Wenden⌋ hertzog, burggraff zu ⌊Normberg⌋ und furst zu ⌊Rugen⌋, / unserm hochgunstigen, lieben herren unnd freundt /
Durchlauchter, hochgeborner furst, hochgunstiger, lieber her und freundt. / Unsere freuntliche und vleiswillige dinste zuvoran. /
Aus Ewer Furstlichen Durchlaucht negstem ⌊⌋, den XVIII dits mondts zu ⌊Konigsberg⌋ gegeben, / hab wir vormerkt, / das Ewer Furstliche Durchlaucht keinen gefallen trage / derwegen, das wir dem erbarn ⌊Jorgen Gelwalt⌋ mit ⌊⌋ an Ewer Furstliche Durchlaucht sein etwan zugethan, / das aus anderer ursach nicht ist gescheen, / dan, wie wir von den unsern bericht, / die stelle, do die that widder den ⌊pauer⌋ ergangen, / unsers bodens solte sein, / des sich fast zuerkundigen und beiderseits besichter dorzu vorordenen. / Dieweil wir vorstehen, das es Ewer Furstlichen Durchlaucht nicht mit ist, / bedunckt uns nach unnottig. / Wir wolten auch ungern bei Ewer Furstlichen Durchlaucht, der wir uns zuvorhalten in allem muglichen haben vorgenommen, / das jenige furdern ader furtstellen, das Ewer Furstliche Durchlaucht mocht widdrig sein, / desgleichen wir uns auch gentzlich zu Ewer Furstlichen Durchlaucht wollen vorsehen. / Das auch Ewer Furstliche Durchlaucht anzeigenn beschwerlich zusein, das die iren solten von einem marckt zum andern den hoppen Ewer Furstlichen Durchlaucht zu gut ufkeuffen, / wissen wir nicht zubessern, / weil wir selbst, / so wir solchs keuffens benottigt, in unserm lande zuthun / kein umbgang mochten haben. / Es ist uns auch lieb, das so vil hoppens Ewer Furstliche Durchlaucht bei den iren befinden, / also die bedurffen. / Unsere guthe, freuntliche meÿnung bleibt dennoch feste, Ewer Furstliche Durchlaucht in solchem und grossern zufellen zuwilferigen etc. Was den mulbaw von Ewer Furstlichen Durchlaucht ⌊gros marschalh⌋ zugericht / zubesichtigen betrifft, / hab wir uns mit unserm ⌊wirdigen capittel⌋ entschlossen, / so weit es Ewer Furstlichen Durchlaucht gefellig, / den ersten tag zukunftigs Decembris, / den mitwoch nach sanct Andres, / die unsern dohin zuschicken. / Ab es nu Ewer Furstlichen Durchlaucht auch so gelegen, / wolde uns solchs zuerkennen geben, / domit dem vornehmen statlich wurde nachgekommen. /
Von zeitungen hab wir dismals nicht sonders. / Es wirt uns von koniglichem hoffe geschrieben, das ⌊konigliche maiestet⌋, unser aller gnedigster her, in volkommener, guther gesuntheit negst zu ⌊Kauen⌋ sei gewesenn, / und sonst nichts anders, do was angelegen, / hiemit wir uns in Ewer Furstlichen Durchlaucht gunst befelhen, / die Got zu langen gezeiten glugselig gesundt mit all den iren wolde erhaltenn. /