Letter #5305
Ioannes DANTISCUS to Albrecht I von Hohenzollern-AnsbachHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1543-09-10
received Königsberg (Królewiec), 1543 Manuscript sources:
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Dem durchlauchtenn, hochgebornenn furstenn unnd herrn, herrn Albrechtenn, von Gots gnadenn marggraff zu Branndenburg, / in Preussenn, / zu Stettinn, / Pomern, / der Cassubenn unnd Wenden hertzogk, / burggraff zu Nornberg unnd furst zu Ruegenn, unnserm hochgunstigen, lieben herrn unnd freunde
Furstlicher Durchlaucht zu aigenn handen
Durchlauchter, hochgeborner furst, / hochgunstiger, lieber herr unnd freundt. / Unnsere freuntliche unnd vleiswillige diennste zuvorann. /
Wie wir negst Euer Furstlichen Durchlaucht geschriebenn, / das wir unnsers bothenns vonn koniglichem hove teglich werenn gewartenn, / so ist er gestriges thags widerumb ann unns gekomenn, / unnd diese eingelegte zeittungen mit sich gebracht, / die wir unnser zusage nach Euer Furstlichen Durchlaucht aus der abschrieft des briefes ann unns / des hochwirdigen herrn bischofs zu Plotzko, / des reichs Polenn underkanntzler, / vornhemenn, / wie es mit dem reichsthage, der inn der Cronn soll werdenn, / ein gestalt habe, / unnd was der selbe haltenn bedacht ist etc. Sonnst wirt unns geschriebenn, / das zu Krako die gift der luffs heftig und gewaltig vil lewthe weg nheme, / unnd umblang her theglich sich beweise / zubeforchtenn, das die weitter werde einreissenn. / Got der almechtige welde sein arme cristenheit, / die sonnst / vonn wegenn vieler sundenn, / welche aus unbussfertigenn hertzenn vonn thage zw thage grober gethann und gehort werdenn, / mancherley straff entpfinndt, / vonn solcher grausamer plage behuttenn / etc. Wie negst edell ernvheste herr Ioahann von Werdenn etc. unnser besonnder freundt bey unns gewesenn, / hatt er unns angesagt, / das er Euer Furstlichen Durchlaucht der zwenn geladenenn burgermeister halben inn nhamenn eins ersames raths zw Danntzk / hab gebethenn, / bey koniglicher majestet, unnserm allergnedigstenn herrenn, / zu erhaltenn, / das sie sich nicht dorfftenn uf denn gemeinenn zukunftigenn reichsthag, / sonnder zuvor koniglicher majestet gestellenn, / vonn unns auch derhalbenn bitschriffte gefurdert, / die wir unbeshwert / durch diesenn bothenn, / der gesternn wider her gelanngt, / ann hochgemelte konigliche majestet habenn gebenn, / woruff unns zu antwurt wurdenn, / weil solche bitt Euer Furstlichen Durchlaucht ist abgeschlagenn, / das die nicht unbillig unns auch werde vorsagt. / Nichts winnigers wirt unns gerathenn, das ein rath zw Danntzk Euer Furstliche Durchlaucht abermals umb solche verbitt / ann die junge konigliche majestet thet bittenn, / unnd so die ihre intercessionn ann die alte konigliche majestet wurd thun, / das alsdann ane zweiffel, / solchs wurd nachegegebenn, / welchs wir diesenn thag eim rath zu Danntzke habenn zugeschriebenn, / unns auch (... wol ...he mit unngrunde vordechtlich haltenn) daneben erbothenn / etc. Wir woltenn gerne umb vieler ursachenn willenn, das diesem unlust wird abgeholffenn / etc. Dis hab wir auch, / weil unns solchs bey gemeltenn unserm bothenn zugekomenn, / Euer Furstlichen Durchlaucht , der freuntlichenn gunst wir uns mit hochem vleis befelhenn, / vortrawter weis / nicht mugenn unangezeigt lassenn.
Datum Heilsberg, denn X Septembris M D XLIII.
Ioannes, vonn Gotts gnadenn bischoff zw Ermelanndt / qui supra manu propria subscripsit