Dem durchlauchtenn, hochgebornenn furstenn unnd herrn, herrn ⌊Albrechtenn⌋, von Gots gnadenn marggraff zu ⌊Branndenburg⌋, / in ⌊Preussenn⌋, / zu ⌊Stettinn⌋, / ⌊Pomern⌋, / der ⌊Cassubenn⌋ unnd ⌊Wenden⌋ hertzogk, / burggraff zu ⌊Nornberg⌋ unnd furst zu ⌊Ruegenn⌋, unnserm hochgunstigen, lieben herrn unnd freunde
Furstlicher Durchlaucht zu aigenn handen
Durchlauchter, hochgeborner furst, / hochgunstiger, lieber herr unnd freundt. / Unnsere freuntliche unnd vleiswillige diennste zuvorann. /
Wie wir negst Euer
Furstlichen
Durchlaucht
⌊⌋, / das wir unnsers bothenns vonn koniglichem hove teglich werenn gewartenn, / so ist er gestriges thags widerumb ann unns gekomenn, / unnd diese eingelegte zeittungen mit sich gebracht, / die wir unnser zusage nach Euer
Furstlichen
Durchlaucht
aus der abschrieft des briefes ann unns / des hochwirdigen
herrn bischofs zu Plotzko, / des reichs ⌊Polenn⌋ underkanntzler, / vornhemenn, / wie es mit dem ⌊reichsthage⌋, der inn der Cronn soll werdenn, / ein gestalt habe, / unnd was der selbe haltenn bedacht ist etc. Sonnst wirt unns geschriebenn, / das zu ⌊Krako⌋ die gift der luffs heftig und gewaltig vil lewthe weg nheme, / unnd umblang her theglich sich beweise / zubeforchtenn, das die weitter werde einreissenn. / Got der almechtige welde sein arme cristenheit, / die sonnst / vonn wegenn vieler sundenn, / welche aus unbussfertigenn hertzenn vonn thage zw thage grober gethann und gehort werdenn, / mancherley straff entpfinndt, / vonn solcher grausamer plage behuttenn / etc. Wie negst edell ernvheste herr
⌊Ioahann von Werdenn⌋ etc. unnser besonnder freundt bey unns gewesenn, / hatt er unns angesagt, / das er Euer
Furstlichen
Durchlaucht
der zwenn geladenenn burgermeister halben inn nhamenn eins ersames ⌊raths zw Danntzk⌋ / hab gebethenn, / bey ⌊koniglicher
majestet⌋, unnserm allergnedigstenn herrenn, / zu erhaltenn, / das sie sich nicht dorfftenn uf denn gemeinenn zukunftigenn ⌊reichsthag⌋, / sonnder zuvor koniglicher
majestet gestellenn, / vonn unns auch derhalbenn bitschriffte gefurdert, / die wir unbeshwert / durch diesenn bothenn, / der gesternn wider her gelanngt, / ann hochgemelte konigliche
majestet habenn gebenn, / woruff unns zu antwurt wurdenn, / weil solche bitt Euer
Furstlichen
Durchlaucht
ist abgeschlagenn, / das die nicht unbillig unns auch werde vorsagt. / Nichts winnigers wirt unns gerathenn, das ein ⌊rath zw Danntzk⌋ Euer
Furstliche
Durchlaucht
abermals umb solche verbitt / ann die ⌊junge konigliche
majestet⌋ thet bittenn, / unnd so die ihre intercessionn ann die alte konigliche
majestet wurd thun, / das alsdann ane zweiffel, / solchs wurd nachegegebenn, / welchs wir diesenn thag eim rath zu Danntzke habenn zugeschriebenn, / unns auch (... wol ...he mit unngrunde vordechtlich haltenn) daneben erbothenn / etc. Wir woltenn gerne umb vieler ursachenn willenn, das diesem unlust wird abgeholffenn / etc. Dis hab wir auch, / weil unns solchs bey gemeltenn unserm bothenn zugekomenn, / Euer
Furstlichen
Durchlaucht
, der freuntlichenn gunst wir uns mit hochem vleis befelhenn, / vortrawter weis / nicht mugenn unangezeigt lassenn.