Letter #4432
Ioannes DANTISCUS to Georg SCHEWECKEHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1544-02-08
received Gdańsk (Danzig) Manuscript sources:
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Dem ersamenn, namhaftigenn herrn Jor[gen] Scheffke, burggraffenn unnd burgermeiste[r] der koniglichen stadt Dantzigk, unserm besundern, vilgeliebten freunde unnd schwager
Unnsernn freuntlichenn grus mit aller wolfart wunschung zuvorann. Ersamer, namhafftiger her, besunder, vilgeliebter freundt unnd schwager. /
Es hatt unns hie unnser schwager, Joachim Kortte, einn supplicationn vonn der schipper wegenn uberreicht, / inn welcher angezeigt wirt, / das sie Ewer Erbarkeit mit ihrem anligenn / ann unns hab vorwiesenn / zu berichtenn, / wie es in ihrer sachenn der abfur unnd fracht halbenn, / die ihnn die frembdenn thun abziehenn, / negst bei koniglicher maiestet, / unserm allergnedigstenn herrn, vorbliebenn, / worauff wir Ewer Erbarkeit die abschrifft beider artickell, / wie solches koniglicher maiestet angebracht / unnd was fur antwurt gefallenn, / hie eingelegt zuschickenn. / Vorsehenn unns auch, das dieselbtenn von der stadt secretarienn, / die dazumhal zu Krako gewesenn, / eim ersamenn rathe seinn eingebracht. / Weil dann im antwurt befundenn, / das hochgemelte konigliche maiestet diesse sache uf itzige thagfart inn der Cronn vorlegt, / were es nicht unnutz, / das ihre konigliche maiestet derhalbenn von eim ersamenn rathe erinnert / unnd ufs new dem gemeynenn einwoner, der stadt zum bestenn, / vorgenhomenn wurde, / worinne wyr aus liebe zw unserm vaterlannd / eim ersamen rathe habenn wolt schreibenn. / Es hatt unns aber abgehaltenn, / das wyr nicht beantwurt werdenn, / daraus wyr erkennenn, / so wyr etwann das ihenige, das die noth unnser geschefte fordert, / anzeigenn, / widrig gedeutet / unnd derwegenn unns zu antwurtenn nachbleibe. / Nichts wynnigers thw wir unns zw forderung des gemeynenn nutzs erbiettenn, so einn ersam rath gewilliget, / diessenn hanndell widerumb bey koniglicher maiestet annzustellenn / unnd uns des belernenn, wie es vorzunhemenn sey, / wolle wyr nebenn eym ersamenn rathe / unbeschwert / schreiben / auch damit, / so es nicht unangenheme were, / einn eigenenn bothenn schickenn. / Wyr wollenn aber Ewer Erbarkeit nicht vorhaltenn, / das wir negst ann koniglichem hove / mit den andrenn hern diesser lannde rethe / diesse sache der abfur unnd fracht zwuschenn uns bewogenn habenn / und befundenn, / weil ein ersam rath geprivilegirt inn der stadt dem gemeinenn nutze zum bestenn / ansetzen muge, was der stadt und denn einwonernn zu gutte muge komenn, / das solche constitucionn, / wie auch sunst andere gesetzt werdenn, / durch ein ersamenn rath / ane koniglicher maiestet ersuchung / möchte gemacht werdenn. / Wie aber solchs nachbleibt, / oder worumb sich des einn ersam rath entsehenn thut, (: weil es hie im lannde unnd in frembden orternn der gestalt gehaltenn wirt, / das die abfur ins erste denn einnehmernn / und darnach andren wirt zugelassenn :) wolt wir gerne die ursach wissen. / Dis alles bitt wir eim ersamenn rathe / neben unser gutwilligheit / in unserm nhamenn anzuzeigenn, / welchs wir mit aller freuntlicheit umb Ewer Erbarkeit, die wir gotlichenn gnaden befelhen, / zubeschulden geneigt sein unnd willig. /
Datum aus unserm schlosz Heilsberg, den VIII Februarii M D XLIIII.
Joannes, vonn Gottes gnadenn bisschoff zw Ermelanndt