Letter #4432
Ioannes DANTISCUS to Georg SCHEWECKEHeilsberg (Lidzbark Warmiński), 1544-02-08
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Dem ersamenn, namhaftigenn herrn Jorg(en) text damaged⌈[g(en)]g(en) text damaged⌉ Scheffke, burggraffenn unnd burgermeister text damaged⌈[r]r text damaged⌉ der ko(nigliche)n stadt Dantzigk, unserm besundern, vilgeliebt(en) freunde unnd schwager
Unnsernn freuntlichenn grus mit aller wolfart wunschung zuvorann. Ersamer, namhafftiger her, besunder, vilgeliebter freundt unnd schwager. /
Es hatt unns hie unnser schwager, Joachim Kortte, einn supplicationn vonn der schipper wegenn uberreicht, / inn welcher angezeigt wirt, / das sie E(wer) E(rbarkei)t mit ihrem anligenn / ann unns hab vorwiesenn / zu berichtenn, / wie es in ihrer sachenn der abfur unnd fracht halbenn, / die ihnn die frembdenn thun abziehenn, / negst bei ko(nigliche)r m(aieste)t, / unserm allergnedigstenn herrn, vorbliebenn, / worauff wir E(wer) E(rbarkei)t die abschrifft beider artickell, / wie solches ko(nigliche)r m(aieste)t angebracht / unnd was fur antwurt gefallenn, / hie eingelegt zuschickenn. / Vorsehenn unns auch, das dieselbtenn von der stadt secretarienn, / die dazumhal zu Krako gewesenn, / eim ersamenn rathe seinn eingebracht. / Weil dann im antwurt befundenn, / das hochgemelte ko(niglich)e m(aieste)t diesse sache uf itzige thagfart inn der Cronn vorlegt, / were es nicht unnutz, / das ihre ko(niglich)e m(aieste)t derhalbenn von eim ersamenn rathe erinnert / unnd ufs new dem gemeynenn einwoner, der stadt zum bestenn, / vorgenhomenn wurde, / worinne wyr aus liebe zw unserm vaterlannd / eim ersam(en) rathe habenn wolt schreibenn. / Es hatt unns aber abgehaltenn, / das wyr nicht beantwurt werdenn, / daraus wyr erkennenn, / so wyr etwann das ihenige, das die noth unnser geschefte fordert, / anzeigenn, / widrig gedeutet / unnd derwegenn unns zu antwurtenn nachbleibe. / Nichts wynnigers thw wir unns zw forderung des gemeynenn nutzs erbiettenn, so einn ersam rath gewilliget, / diessenn hanndell widerumb bey ko(nigliche)r m(aieste)t annzustellenn / unnd uns des belernenn, wie es vorzunhemenn sey, / wolle wyr APG 300, 53, 269, p. 10 nebenn eym ersamenn rathe / unbeschwert / schreiben / auch damit, / so es nicht unangenheme were, / einn eigenenn bothenn schickenn. / Wyr wollenn aber E(wer) E(rbarkei)t nicht vorhaltenn, / das wir negst ann ko(nigliche)m hove / mit den andrenn hern diesser lannde rethe / diesse sache der abfur unnd fracht zwuschenn uns bewogenn habenn / und befundenn, / weil ein ersam rath geprivilegirt inn der stadt dem gemeinenn nutze zum bestenn / ansetzen muge, was der stadt und denn einwonernn zu gutte muge komenn, / das solche constitucionn, / wie auch sunst andere gesetzt werdenn, / durch ein ersamenn rath / ane ko(nigliche)r m(aieste)t ersuchung / möchte gemacht werdenn. / Wie aber solchs nachbleibt, / oder worumb sich des einn ersam rath entsehenn thut, (: weil es hie im lannde unnd in frembden orternn der gestalt gehaltenn wirt, / das die abfur ins erste denn einnehmernn / und darnach andren wirt zugelassenn :) wolt wir gerne die ursach wissen. / Dis alles bitt wir eim ersamenn rathe / neben unser gutwilligheit / in unserm nhamenn anzuzeigenn, / welchs wir mit aller freuntlicheit umb E(wer) E(rbarkei)t, die wir gotlichenn gnad(en) befelh(en), / zubeschulden geneigt sein unnd willig. /
Dat(um) aus unserm superinscribed⌈unsermunserm superinscribed⌉ schlosz Heilsberg, den VIII Februarii M D XLIIII.
Joannes, vonn Gottes gnadenn bisschoff zw Ermelanndt